Der Notar
Der Notar ist eine Amtsperson. Er wird vom Staat ernannt und sorgt
für die Beurkundung von Rechtsvorgängen, betreut den Bürger
bei schwierigen und folgereichen Rechtsgeschäften. Er berät
und belehrt die Parteien und hilft bei der Formulierung von Verträgen.
Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen. Durch
ihre Unabhängigkeit von Staat und Auftraggeber sichern die
Notare auch den unerfahrenen Bürger sein Recht.
Ein Anwaltsnotar übt das Notaramt neben dem Anwaltsberuf aus.
Wie alle Notare ist er jedoch zur strikten Neutralität und
Unparteilichkeit verpflichtet.
In einer Angelegenheit, in der der Anwaltsnotar in seiner Eigenschaft
als Notar tätig geworden ist, darf er nicht mehr als Rechtsanwalt
auftreten. Andererseits darf er in einer Angelegenheit, die er in
seiner Funktion als Rechtsanwalt begonnen hat, keine Beurkundungstätigkeit
als Notar mehr entfalten.
Rechtsanwälte können erst dann zu Notaren bestellt werden,
wenn sie mindestens fünf Jahre als Rechtsanwälte tätig
waren. Sie verfügen daher über einen großen Erfahrungsschatz,
den sie in die notarielle Vertragsgestaltung einbringen.
Die relativ hohe Zahl zugelassener Anwaltsnotare garantiert den
Rechtsuchenden, daß sie jederzeit schnell, einfach und bequem
auf die notarielle Amtstätigkeit zugreifen können.
Notare leisten einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren
des Gemeinwesens. Ein Notar ist sachkundig, unabhängig und
neutral. Seine Urkunden beweisen auch noch nach Jahrzehnten unwiderlegbar
die getroffenen Vereinbarungen. Zahlungsansprüche aus notariellen
Urkunden können sofort vollstreckt werden.
Auch die für die staatlichen Register (Handelsregister, Grundbuchregister
und Vereinsregister) zuständigen Stellen verlassen sich bei
ihren Eintragungen auf die Richtigkeit notarieller Urkunden.
Neben ihrem hohen Beweiswert kommt notariellen Urkunden aber auch
eine Warnfunktion zu: Vor bedeutenden Entscheidungen wie z. B. einem
Hauskauf soll der Bürger durch besondere Formvorschriften vor
den Folgen übereilten Handeln geschützt werde. Wo persönlich
oder wirtschaftlich weitreichende Folgen drohen, ist der Weg zum
Notar gesetzlich vorgesehen oder zumindest dringend anzuraten. Dabei
geht es um:
- Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Hypothekenbelastung,
Grundschuldbestellung)
- Ehe und Familie (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag,
Adoption)
- Erbrecht (Testament und Erbvertrag, Erbschein, Nachlaßverteilung
etc.)
- Gesellschaftsrecht (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft,
Registeranmeldung etc
Gegenüber Dritten ist der Notar zum Schweigen verpflichtet.
Mit ihm kann man auch Vertrauliches in völliger Offenheit besprechen.
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