Amtspflichten
Seiner Rolle als notarieller Dritter kann der Notar nur gerecht
werden, wenn er unabhängig arbeiten kann. Deshalb hat ein Notar
keinen Vorgesetzten. Richtschnur für seine Arbeit sind ausschließlich
Recht und Gesetz.
Der Anwaltsnotar hat bei der notariellen Amtsausübung auch
nicht allein die Interessen einer Partei im Auge zu behalten, sondern
er hat sich als Mittler zwischen den Beteiligten strikt neutral
zu verhalten.
So muß er etwa bei einem Grundstückskaufvertrag beide
Seiten auf die Konsequenzen der Vertragsbestimmungen aufmerksam
machen.
Der Notar arbeitet auf eigenes Risiko: Für selbst verschuldete
Schäden haftet er mit seinem gesamten Vermögen. Jeder
Notar hat einen Eid auf gewissenhafte Amtsführung abzulegen.
Regelmäßig überprüft der zuständige Landgerichtspräsident
die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften bis hin
zur korrekten Abrechnung der Kosten und Gebühren mit den Klienten.
Die Aufsichtsbehörden haben die Möglichkeit, Disziplinarmaßnahmen
gegen Notare zu verhängen. Bei besonders krassen Verstößen
gegen Dienstpflichten droht sogar die Amtsenthebung.
Beschwerden über die Amtstätigkeit von Notaren nimmt
auch die Notarkammer entgegen, die diesen Beschwerde nachgeht.
|